Katastrophenschutz im Landkreis Gießen

Der Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte. Sollte im Rahmen der Gefahrenabwehr, z.B. bei Großschadensereignissen, Hilfe durch den Landkreis angefordert werden, steht in Rabenau ein sogenannter Katastrophenschutzzug bereit, um schnelle Hilfe leisten zu können.

Im Verteidigungsfall ist der Katastrophenschutz der Länder Teil des Zivilschutzes des Bundes, der hier die alleinige Gesetzgebungskompetenz hat.

Dem Katastrophenschutzzug stehen im Einsatz ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) mit einer Besatzung von 1/3, ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit einer Besatzung von 1/5 sowie ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) mit einer Besatzungsstärke von 1/8 zur Verfügung.

Die Organisation der Gefahrenabwehr liegt bei der Feuerwehreinsatzleitung. Der Einsatzleitung der Feuerwehr werden alle operativtaktischen Einheiten, die in der Gefahrenabwehr mitwirken, organisatorisch unterstellt.

Kontakt
Gemeindebrandinspektor
Feuerwehr  Rabenau
Lothar Kaufmann
Tel. +49 160 93 89 3309
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