Brandschutz und Allgemeine Hilfe der Gemeinde

Die Gemeinden haben, auf Grundlage der staatlichen Daseinsvorsorge, nach § 3 HBKG zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben in Brandschutz in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz eine nach den örtlichen Erforderungen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu erhalten.

Die Gemeindefeuerwehr ist dabei so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Daneben haben die Gemeinden für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen und fortzuschreiben.

Wir, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Rabenau werden weiterhin Gesundheit und Leben aller Bürger, ihr Hab und Gut schützen und erhalten helfen, bergen und retten, soweit es in unserer Macht steht.

Nähere Informationen finden Sie in den jeweiligen Ortsteilbeschreibungen.

Kontakt
Gemeindebrandinspektor
Feuerwehr  Rabenau
Lothar Kaufmann
Tel. +49 160 93 89 3309
Email an GBI senden
 
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